Verordnung über die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Kappungsgrenzenverordnung) sowie Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. Januar 2013 "Weiter für Verbesserungen im Mieterschutz eintreten - Verordnungsermächtigung für abgesenkte Kappungsgrenze aufgreifen" (Drucksache 20/6470)
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
03.09.2014
Beschreibung
Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent wegen der nicht ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen; Folgen für den Wohnungsmarkt; Darstellung der Wohnungssituation; Anlage: Kappungsgrenzenverordnung, Inkrafttreten am 01.09.2013, Außerkrafttreten am 31.08.2018
Schlagwörter
Bericht,
Drucksache,
Miete,
Mieterschutz,
Verordnung,
Wohnungspolitik,
Wohnungswesen