Beschreibung
Im Rahmen einer Standardisierten Bewertung wurde für die zur GVFG-Förderung vorgesehenen Anlagenteile der U4-Verlängerung auf die Horner Geest im Jahr 2020 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,10 ermittelt und damit die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Die Corona-Pandemie sowie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führten zu erheblichen Preissteigerungen. Aufgrund dieser Entwicklungen wurde der Nachweis über die Wirtschaftlichkeit (Standardisierte Bewertung) im Jahr 2025 aktualisiert. Im Ergebnis konnte ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,03 (und damit weiterhin über 1,0) bestätigt werden.