Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022
Veröffentlichende Stelle
Finanzbehörde - Steuerverwaltung
Veröffentlichungsdatum
20.09.2023
Beschreibung
Für "nicht beratene Fälle" werden die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach
§ 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022 bis zum 31. Juli 2024 verlängert, da die zwingend zu verwendenden Vordrucke noch nicht Verfügung stehen.
Schlagwörter
BMF-Schreiben Internationales Steuerrecht Außensteuergesetz Steuererklärung Frist Steuererklärungsfrist AStG