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Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

20.09.2023

Beschreibung

Für "nicht beratene Fälle" werden die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022 bis zum 31. Juli 2024 verlängert, da die zwingend zu verwendenden Vordrucke noch nicht Verfügung stehen.

Schlagwörter

BMF-Schreiben Internationales Steuerrecht Außensteuergesetz Steuererklärung Frist Steuererklärungsfrist AStG