Verlängerung der Anschlussregelung zum sog. 10.000er-Vertrag, LIG und LGH, Stand 28.06.2023, Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V., Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten, Ersatzlandgestellung bei Räumung von Kleingartenflächen
Veröffentlichende Stelle
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)
Veröffentlichungsdatum
23.11.2023
Beschreibung
Es handelt sich um die beiderseitige Verlängerung des Vertrages zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten (10.000er-Vertrag) sowie der dazugehörigen Eckpunktepapiere zwischen dem LIG und dem LGH. Die Vertragswerke werden in ihrer Fassung vom 29.06.2017 verlängert. Sie regeln u. a. wechselseitige Verpflichtungen sowie Standards für die Ersatzlandgestellung bei der Räumung, Nachverdichtung und Neuherrichtung von Kleingartenflächen.
Schlagwörter
10.000er-Vertrag,
28.06.2023,
Anschlussregelung,
Eckpunktepapier II,
Kleingartenangelegenheiten,
LGH,
LIG,
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen,
Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V.,
Verlängerung