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Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zur Erneuerung der EÜ Sternbrücke zwischen BVM und DB Netz AG vom 20.09.2023+27.09.2023, beidseitiges Verlangen nach § 12 EKrG

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Veröffentlichungsdatum

11.10.2023

Beschreibung

Die Vereinbarung dient der Regelung der Erneuerungsmaßnahme EÜ Sternbrücke und legt Erhaltungspflicht und Eigentum der Straßenanlagen sowie der Eisenbahnanlagen fest.

Schlagwörter

EKrG, Eisenbahnkreuzungsgesetz, Eisenbahnüberführung, Sternbrücke, Vereinbarung