Veränderung der Nutzung durch Veranstaltung mit bis zu 500 Peronen
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
12.07.2018
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Hamburg-Nord