Unterschreitung der lichten Durchgangsbreiten der Treppenhaustüren von 1,20m auf 1,185m lichte Breite.
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
09.07.2026
Schlagwörter
Baugenehmigung,
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