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Umsetzung der Verständigung mit der Kommission der Europäischen Union (EU-Kommission) über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

20.02.2018

Beschreibung

Gesetz zur Umsetzung der Verständigung mit der Kommission der Europäischen Union über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, Beseitigung der aus dem Haftungssystem von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung entstandenen gegenüber privaten Banken vorteilhafteren Wettbewerbsposition; Art. 1: Änderung des Gesetzes über die Hamburgische Landesbank - Girozentrale, zuletzt geändert am 18.07.2001; Art. 2: Änderung des Hamburgischen Insolvenzunfähigkeitsgesetzes vom 12.09.2001

Schlagwörter

Drucksache, Europäische Kommission, Finanzmarkt, Gesetzentwurf, Insolvenz, Kredit, Landesbank