Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung
Veröffentlichende Stelle
Finanzbehörde - Steuerverwaltung
Veröffentlichungsdatum
26.05.2015
Beschreibung
Das BMF-Schreiben gewährt für vor dem 1. Januar 2015 ausgeführte Umsätze eine Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung alter Vordrucke für den Abwicklungsschein (Stand 2004) bei der Umsatzsteuervergünstigung auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk).
Schlagwörter
Abwicklungsschein,
Umsatzsteuer,
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut,
BMF-Schreiben