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Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

26.05.2015

Beschreibung

Das BMF-Schreiben gewährt für vor dem 1. Januar 2015 ausgeführte Umsätze eine Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung alter Vordrucke für den Abwicklungsschein (Stand 2004) bei der Umsatzsteuervergünstigung auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk).

Schlagwörter

Abwicklungsschein, Umsatzsteuer, Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, BMF-Schreiben