Beschreibung
Mit dem BMF-Schreiben wird die Aussage aus dem nicht amtlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. September 2015, XI R 31/13 betreffend die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des epidemiologischen Krebsregisters in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) übertragen. Ferner werden die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der Meldungen an das klinische Krebsregister festgelegt und im UStAE festgeschrieben.