Beschreibung
Das BMF-Schreiben weist die Finanzämter an, den Veröffentlichungen der Europäischen Kommission zur praktischen Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer keine rechtliche Bindungswirkung zuzumessen. Maßgeblich für die Rechtsanwendung sind das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass und anderen (nationalen) Verwaltungsanweisungen.