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Umsatzsteuer; Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes; Konsequenzen des BFH-Urteils vom 24. Juni 2015, I R 13/13

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

16.12.2016

Beschreibung

Mit Urteil vom 24. Juni 2015, I R 13/131, hat der BFH u.a. entschieden, dass es an der Voraussetzung zur Annahme eines Zweckbetriebs nach § 65 AO fehlt, soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Sportvereins oder -verbands der Förderung des bezahlten Sports dient. Das BMF-Schreiben ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Berücksichtigung dieses Urteils.

Schlagwörter

Dachverband, Gemeinnützigkeit, Sport, Sport-Dachverband, Steuersatz, Umsatzsteuer, Zweckbetrieb, BMF-Schreiben