Beschreibung
Mit Urteil vom 24. Juni 2015, I R 13/131, hat der BFH u.a. entschieden, dass es an der Voraussetzung zur Annahme eines Zweckbetriebs nach § 65 AO fehlt, soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Sportvereins oder -verbands der Förderung des bezahlten Sports dient. Das BMF-Schreiben ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Berücksichtigung dieses Urteils.