Beschreibung
Das BMF-Schreiben ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Landwirtschaftliche Zugmaschinen werden nunmehr ausdrücklich in Abschnitt 1b.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses als möglicher Gegenstand eines innergemeinschaftlichen Erwerbs eines Neufahrzeugs gem. § 1b UStG genannt.