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Umsatzsteuer; Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG) - Verzeichnis der Länder, zu denen Gegenseitigkeit festgestellt ist (Stand: 1. Juli 2013)

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

08.05.2015

Beschreibung

Das BMF-Schreiben aktualisiert das Verzeichnis der Länder, zu denen Gegenseitigkeit im Sinne des § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist (Stand: 1. Juli 2013).

Schlagwörter

Gegenseitigkeit, Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr, Umsatzsteuer, Verzeichnis, BMF-Schreiben