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Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand; Anwendungsfragen des § 2b UStG

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

21.12.2016

Beschreibung

Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. § 2 Absatz 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Neuregelung wird von einer Übergangsregelung in § 27 Absatz 22 UStG begleitet, auf deren Grundlage eine jPöR dem Finanzamt gegenüber erklären kann, das bisher geltende Recht für sämtliche vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anzuwenden. Das BMF-Schreiben dient der einheitlichen Anwendung des § 2b UStG (u.a. durch Erläuterungen der im Gesetz verwendeten Begriffe) und der zugehörigen Übergangsregelung (§ 27 Absatz 22 UStG).

Schlagwörter

BMF-Schreiben, Unternehmereigenschaft, juristische Person, öffentliche Hand, öffentliches Recht, Umsatzsteuer