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Umnutzung eines Bürogebäudes zu einer temporären Wohnunterkunft zur öffentlich rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen, EG bis 3. OG für 361 Bewohner

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

03.05.2017

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Befristete Genehmigung nach HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte