Umnutzung eines Bürogebäudes zu einer temporären Wohnunterkunft zur öffentlich rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen, EG bis 3. OG für 361 Bewohner
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
03.05.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte