Umnutzung einer ehemaligen Schule zu einer Flüchtlingsunterkunft zur Unterbringung von bis zu 88 Wohnungslosen oder Flüchtlingen als Unterkunft bzw. Folgeunterkunft für die Dauer von fünf Jahren (Erstversorgung)
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
29.03.2018
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Wandsbek,
Änderungsbescheid