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Umnutzung einer ehemaligen Schule zu einer Flüchtlingsunterkunft zur Unterbringung von bis zu 88 Wohnungslosen oder Flüchtlingen als Unterkunft bzw. Folgeunterkunft für die Dauer von fünf Jahren (Erstversorgung)

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Veröffentlichungsdatum

29.03.2018

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Wandsbek, Änderungsbescheid