Temporäre Umnutzung für einen Teil des Gebäudes zu Studienzwecken maximal bis zum 31.12.2022
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
14.12.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Hamburg-Nord