Temporäre Nutzungsänderung der Lagerhalle als Versammlungsstätte für max. 7 Kundenveranstaltungen mit max. 500 Personen im Jahr und für max. 4 Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Jahr. Bei den betriebsinternen Veranstaltungen ist die zulässige Personenanzahl auf max. 1.250 Personen begrenzt.
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
05.03.2021
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Änderungsbescheid