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Temporäre Nutzungsänderung der Lagerhalle als Versammlungsstätte für max. 7 Kundenveranstaltungen mit max. 500 Personen im Jahr und für max. 4 Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Jahr. Bei den betriebsinternen Veranstaltungen ist die zulässige Personenanzahl auf max. 1.250 Personen begrenzt.

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

05.03.2021

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte, Änderungsbescheid