Temporäre Errichtung einer mobilen Mastanlage für die Versorgung des Mobilfunknetzes der Deutschen Telekom
Veröffentlichende Stelle
Hamburg Port Authority - Bauprüfabteilung Hafen
Veröffentlichungsdatum
23.02.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO