Beschreibung
Die Neufassung des BMF-Schreibens ersetzt Teil B des BMF-Schreibens vom 24. Juli 2013 (BStBl I S. 1022). Es befasst sich insbesondere mit den steuerlichen Folgerungen aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August 2017 und ist mit Wirkung ab 1. Januar 2018 anzuwenden.