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Steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass)

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

20.06.2022

Beschreibung

Der Auslandstätigkeitserlass vom 31.10.1983 wurde überarbeitet, insbesondere wurden Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie ergangene BMF-Schreiben eingearbeitet. Der Arbeitslohn ist zukünftig - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur steuerfrei, wenn dieser im Tätigkeitsstaat einer der Einkommensteuer entsprechenden Steuer von mindestens 10% unterliegt.

Schlagwörter

ATE, Auslandstätigkeit, Auslandstätigkeitserlass, begünstigte Tätigkeit Ausland, begünstigter Arbeitslohn Ausland