Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

Transparenzportal Hamburg

Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge (§ 8 Absatz 2 Satz 10 EStG); Festsetzung der Durchschnittswerte der von Luftfahrtunternehmen gewährten Flüge ab dem Kalenderjahr 2025

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

17.12.2024

Beschreibung

Der Erlass erläutert, wie der Arbeitslohn zu berechnen ist, wenn der Arbeitgeber (Luftfahrtunternehmen) seinen Arbeitnehmern Flüge unentgeltlich oder verbilligt gewährt. Grundlage ist das entsprechende BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2024.

Schlagwörter

geldwerter Vorteil