Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstigen Umzugsauslagen ab 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020
Veröffentlichende Stelle
Finanzbehörde - Steuerverwaltung
Veröffentlichungsdatum
25.09.2018
Beschreibung
Das BMF-Schreiben nennt die abzugsfähigen Höchst- bzw. Pauschbeträge.
Schlagwörter
Einkünfte nichtselbständige Arbeit Werbungskosten