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Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstigen Umzugsauslagen ab 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

25.09.2018

Beschreibung

Das BMF-Schreiben nennt die abzugsfähigen Höchst- bzw. Pauschbeträge.

Schlagwörter

Einkünfte nichtselbständige Arbeit Werbungskosten