Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 8. Oktober 2014 "Weiter für Verbesserungen im Mieterschutz eintreten - Mietpreisbremse für Hamburg zügig einführen!" (Drucksache 20/13153) sowie Verordnung über die Einführung einer Mietpreisbegrenzung nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung)
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
24.03.2016
Beschreibung
Verordnung als Anlage, Inkrafttreten am 01.07.2015, Außerkrafttreten mit Ablauf des 30.06.2020
Schlagwörter
Bericht,
Drucksache,
Mieterschutz,
Verordnung,
Wohnungswesen