Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. Januar 2020 "Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/15587: Änderung des Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetzes (HmbBeamtVG) §17 HmbBeamtVG - Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes, um die Versorgungslücke Geschiedener bis zum 67. Lebensjahr zu schließen (Antrag CDU)" (Drucksache 21/19734) Prüfung, wie die Versorgungslücke im Versorgungsausgleich unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg zu schließen ist
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
05.05.2021
Schlagwörter
Altersgrenze,
Beamtenversorgung,
Bericht,
Drucksache,
Ehe,
Öffentlicher Dienst