Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 28. Juni 2017 "Möglichkeiten zur Bebauung von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB nicht anwenden" (Drucksache 21/9593)
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Veröffentlichungsdatum
05.02.2018
Schlagwörter
Außenbereichsflächen,
Bürgerschaftliches Ersuchen,
§ 13b