Beschreibung
Städtebaulicher Vertrag zur Sicherstellung, dass aus dem Balkonneubau weder jetzt noch in Zukunft eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) abgeleitet werden kann. Sicherung der Ziele der Sozialen Erhaltungsverordnung
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Städtebaulicher Vertrag zur Sicherstellung, dass aus dem Balkonneubau weder jetzt noch in Zukunft eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) abgeleitet werden kann. Sicherung der Ziele der Sozialen Erhaltungsverordnung