Beschreibung
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Städtebauliche Erhaltungsverordnungen, die bis zum 01.04.2018 festgestellt waren, werden im aktuellen Datenbestand berücksichtigt. Eine kontinuierliche Fortführung des Datenbestandes erfolgt halbjährlich. Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.