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Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

05.04.2019

Beschreibung

Einrichtung einer von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts (FITKO) zum 01.01.2020 mit Sitz in Frankfurt am Main; Unterstützung des IT-Planungsrats durch die FITKO; Auflösung der bisherigen Geschäftsstelle des IT-Planungsrats; Funktion des IT-Planungsrats als Verwaltungsrat und als Aufsicht der FITKO; Anlage 1: Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 15.03.2019 - 21.03.2019; Anlage 2: Text des Staatsvertrags; Einfügung der Kurzbezeichnung IT-Staatsvertrag

Schlagwörter

Digitalisierung, Drucksache, Gesetzentwurf, Informations- und Kommunikationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Staatsvertrag, Öffentliche Verwaltung