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SP-Gebiete Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)

Veröffentlichungsdatum

26.01.2024

Beschreibung

Kartendarstellung des Datensatzes

Die SP-Gebiete sind, neben der HafenCity, abgegrenzte größere Stadtgebiete, für die der Senat sich befristet die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung und die Bauaufsicht nach § 7 Bauleitplanfeststellungsgesetz vorbehalten hat. Die geltenden SP-Gebiete ergeben sich aus § 5 Absätze 4 ff. Weiterübertragungsverordnung-Bau. Die Rückübertragung auf den Senat endet entweder nach Fristablauf oder nachdem das SP-Gebiet ganz oder teilweise durch eine Änderung der WeiterübertragungsVO-Bau aufgehoben und damit wieder in die Planungs- und Genehmigungszuständigkeit des jeweiligen Bezirksamtes entlassen wurde.

Schlagwörter

BauGB, Baugesetzbuch BauGB , Baunutzungsverordnung BauNVO , Bebauungsplan, Behörde, Geodaten, Landschaft, Planaufstellung, Raumentwicklung, Senatspläne, Stadtentwicklung, Stadtteilentwicklung, Vorbehaltsgebiete