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Sondervermögen für die Altersversorgung - Gesetz zur Vereinheitlichung der Anlagevorschriften in den Sondervermögen Altersversorgung und im Gesetz über den Hamburgischen Versorgungsfonds - Anstalt öffentlichen Rechts - sowie zur Aufhebung einer Verordnung

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

20.02.2018

Beschreibung

Finanzierung von Aufwendungen der Altersversorgung durch die Sondervermögen; Regelungen für die Anlage der ihnen zufließenden Mittel; Vergleich der Anlagevorschriften; Erweiterung der Anlagemöglichkeiten; Art. 1: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über einen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 17.12.2002; Art. 2: Zweites Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Versorgungsrücklagegesetzes, zuletzt geändert am 02.07.2003; Art. 3: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Versorgungsfondsgesetzes vom 19.12.2000; Art. 4: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen "Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg", zuletzt geändert am 02.07.2003; Art. 5: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hamburgischen Versorgungsfonds - Anstalt öffentlichen Rechts, zuletzt geändert am 21.11.2006

Schlagwörter

Abgeordneter, Anstalt des öffentlichen Rechts, Beamtenversorgung, Drucksache, Gesetzentwurf, Hamburgischer Versorgungsfonds HVF - Anstalt öffentlichen Rechts, Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv, Rente, Sondervermögen, Verordnung, Öffentlicher Dienst