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Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

20.02.2018

Beschreibung

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes, zuletzt geändert am 29.06.2005; § 15: Einführung eines Planfeststellungsverfahrens für Stadtstraßen; § 19: Berechtigung zur Erhebung eines Entgelts für den Nutzungswert; § 21: Einführung von Duldungspflichten; § 28: Abschaffung des Einsatzverbots von Tausalz

Schlagwörter

Bauwesen, Drucksache, Gesetzentwurf, Planfeststellung, Straßen- und Wegerecht