Beschreibung
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes, zuletzt geändert am 29.06.2005; § 15: Einführung eines Planfeststellungsverfahrens für Stadtstraßen; § 19: Berechtigung zur Erhebung eines Entgelts für den Nutzungswert; § 21: Einführung von Duldungspflichten; § 28: Abschaffung des Einsatzverbots von Tausalz