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Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindengeld (Hamburgisches Blindengeldgesetz - mbBlinGG)

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

10.11.2016

Beschreibung

Erhalt eines bestehenden Anspruchs auf Blindengeld auch bei Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung; Sechstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Blindengeldgesetzes, zuletzt geändert am 14.06.2011; Änderung § 3 Absatz 2 Satz 1 und Einfügung § 8

Schlagwörter

Blinder, Drucksache, Gesetzentwurf, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigkeit