Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindengeld (Hamburgisches Blindengeldgesetz - mbBlinGG)
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
10.11.2016
Beschreibung
Erhalt eines bestehenden Anspruchs auf Blindengeld auch bei Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung; Sechstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Blindengeldgesetzes, zuletzt geändert am 14.06.2011; Änderung § 3 Absatz 2 Satz 1 und Einfügung § 8
Schlagwörter
Blinder,
Drucksache,
Gesetzentwurf,
Menschen mit Behinderungen,
Pflegebedürftigkeit