Beschreibung
Der Schulentwicklungsplan dient gemäß § 86 des Hamburgischen Schulgesetzes „zur Vorbereitung von Entscheidungen zur Schulorganisation und zur Weiterentwicklung des Schulwesens“. Der Plan legt unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen, des Elternwahlverhaltens und der vorhandenen Ressourcen ein regionales Standortnetz dar.