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S4Ost RuFV 1.Nachtrag

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Veröffentlichungsdatum

19.03.2024

Beschreibung

Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach Kat. A und der GVFG-Zuwendungsbescheid ist noch ausstehend. Daher ist ein Nachtrag zum RuFV notwendig, damit eine Vorfinanzierung von bauvorbereitenden Maßnahmen gewährleistet und die Terminschiene des Projekts eingehalten werden kann.

Schlagwörter

S4Ost Schnellbahnbau 1.Nachtrag RuFV