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Rundschreiben über die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen nach § 9 HmbBeihVO ab 01.08.2025

Veröffentlichende Stelle

Personalamt

Veröffentlichungsdatum

11.09.2025

Beschreibung

Änderung der beihilfefähigen Höchstbeträge nach § 9 HmbBeihVO

Schlagwörter

Beamtenrecht, Beihilfe, Gesundheitsfürsorge