Rundschreiben über die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen nach § 9 HmbBeihVO ab 01.08.2025
Veröffentlichende Stelle
Personalamt
Veröffentlichungsdatum
11.09.2025
Beschreibung
Änderung der beihilfefähigen Höchstbeträge nach § 9 HmbBeihVO
Schlagwörter
Beamtenrecht,
Beihilfe,
Gesundheitsfürsorge