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Ruhige Gebiete Hamburg (§ 47d BImSchG)

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

Veröffentlichungsdatum

25.01.2025

Beschreibung

Kartendarstellung des Datensatzes

Ruhige Gebiete (§ 47d BImSchG) - Abwägungsrelevant bei Bauleitverfahren nach Baugesetzbuch und Planverfahren nach sonstigem Planrecht - Allgemein zugängliche Flächen mit einer geringen Lärmbelastung - Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDen < 50 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) - Mindestgröße 50 ha

Schlagwörter

Geodaten, Gesundheit und Sicherheit, Ruheinseln, Ruhige-Gebiete, inspireidentifiziert

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