Nutzungserweiterung für Veranstaltungen (geladene Gäste zu Seminaren, Ausstellungen und ähnl.) für max. 190 Besucher.
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
25.02.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO