Nutzungsänderung zu einem Billard-Café mit 2 Billardspieltischen und 23 Sitzplätzen sowie eine Gaststätte mit 35 Sitzplätzen (ohne Spielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten und ohne Annahme und Vermittlung von Sportwetten) im 1. Obergeschoss
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
16.10.2020
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Genehmigung nach HBauO