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Nutzungsänderung zu einem Billard-Café mit 2 Billardspieltischen und 23 Sitzplätzen sowie eine Gaststätte mit 35 Sitzplätzen (ohne Spielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten und ohne Annahme und Vermittlung von Sportwetten) im 1. Obergeschoss

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

16.10.2020

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte, Genehmigung nach HBauO