Nutzungsänderung von einem Laden zu einem Betrieb für dauerhafte Haarentfernung.
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
30.03.2023
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Bezirk Hamburg-Nord,
Genehmigung nach HBauO,
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO