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Nutzungsänderung von Aufenthaltsraum in eine Lounge mit bis zu maximal 85 Gästen mit Alkoholausschank

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

06.04.2018

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte, Genehmigung nach HBauO