Nutzungsänderung für die Einrichtung einer Clubgastronomie mit 82 Gastplätzen oder maximal 199 Stehplätzen, mit Alkoholausschank, im EG des Umkleide- und Vereinsgebäude, ohne Außengastronomie und Errichtung einer neuen Bewegungsfläche für die Feuerwehr
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
28.06.2024
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Genehmigung nach HBauO