Nutzungsänderung für die Ebene 2 (2.OG) von der bisher genehmigten Büronutzung in eine Nutzung als Versammlungsstätte 530 Personen mit Versammlungsräumen je max. 200 Personen.
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
11.11.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO