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Nutzungsänderung für die Ebene 2 (2.OG) von der bisher genehmigten Büronutzung in eine Nutzung als Versammlungsstätte 530 Personen mit Versammlungsräumen je max. 200 Personen.

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen

Veröffentlichungsdatum

11.11.2017

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Genehmigung nach HBauO