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Nutzungsänderung der Verbindungsbrücke zwischen Harburger Schloßstraße 22 a und Schellerdamm 22-24 zur Terrasse für den Palmspeicher; Statisch Ertüchtigung der ehem.Fußgängerbrücke

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Veröffentlichungsdatum

04.11.2021

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Harburg, Genehmigung nach HBauO