Nutzungsänderung der Verbindungsbrücke zwischen Harburger Schloßstraße 22 a und Schellerdamm 22-24 zur Terrasse für den Palmspeicher; Statisch Ertüchtigung der ehem.Fußgängerbrücke
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
04.11.2021
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Harburg,
Genehmigung nach HBauO