Nutzungsänderung Bar Lounge für maximal 90 Personen
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
10.12.2016
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO