Beschreibung
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (Hamburgisches Maßregelvollzugsgesetz - HmbMVollzG); Gleichrangigkeit der Ziele Therapie und Sicherheit, Qualitätssicherung; regelmäßige externe Begutachtung der Patienten; Beteiligung der Vollstreckungsbehörde an Lockerungsentscheidungen; Vorschriften zur Fixierung; Erwerb von Schulabschlüssen; Entlassungsvorbereitung; § 50 (2): Außerkrafttreten des Gesetzes vom 14.06.1989 in der geltenden Fassung