Neubau Werkstattgebäude: für das Herstellen und Lagern von Blechformteilen, sowie die Montage von Industrie- Isolierungen zu Betriebszeiten von Mo bis Sa von 6 bis 18 Uhr, und bei Auftragsspitzen auch sonntags und nachts; für die Vermietung von Kraftfahrzeugen wie Automobile, Gabelstabler, Radlader und Maschinen wie Kompressoren, mobile Notstromanlagen sowie Be- und Entladen auf dem Grundstück zu
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
14.11.2020
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Genehmigung nach HBauO