Neubau Elbphilharmonie Hamburg als Gesamtkomplex aus Konzertbereich, Hotel mit integr. Wellnessbereich, Gastronomie,Wohnen mit 45 Wohnungen und Parken mit 520 Kfz-Stellplätzen
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
14.01.2016
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Änderungsbescheid