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Neubau eines Gebäudes zur öffentlich rechtlichen Unterbringung als Folgeunterbringung für bis zu 308 Flüchtlinge

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

03.01.2017

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Eimsbüttel, Genehmigung nach HBauO