Neubau eines Gebäudes zur öffentlich rechtlichen Unterbringung als Folgeunterbringung für bis zu 308 Flüchtlinge
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
03.01.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Eimsbüttel,
Genehmigung nach HBauO